Im Rahmen einer Badekur können gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen gezielt behandelt oder im Vorfeld vermieden werden. Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus der häuslichen Umgebung soll dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die Badekur findet in einem dafür anerkannten Kurort wie der METTNAU statt, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen oder ohne Erfolg durchgeführt wurden und ein entsprechender Antrag genehmigt wurde.
Zur Klarstellung: Die Begriffe "Badekur", "ambulante Badekur" oder "offene Badekur" werden zwar noch verwendet, wurden aber offiziell aus dem Sprachgebrauch gestrichen und durch den Begriff "ambulante Vorsorgeleistung - AVL" ersetzt.
Die METTNAU als anerkannter Kneipp-Kurort, ist zur Durchführung badeärztlicher Leistungen berechtigt. Damit ist gemeint, dass die Kosten für eine solche Kur von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.
Der Kur- oder Badearzt plant und begleitet eine solche ambulante Vorsorgeleistung. Er untersucht die Patienten und verschreibt anschließend geeignete Anwendungen. Im Vordergrund stehen aktive Bewegungstherapie in der Sporthalle und im Hallenbad, ergänzend Entspannungstechniken und wenn notwendig auch angeleitete Physiotherapie, physikalische Maßnahmen, wie Massagen, Wärme- oder Elektrotherapie. Nach den Kontrolluntersuchungen und dem Abschluss-Check erstellt er den Abschlussbericht mit individuellen Therapieempfehlungen.