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Psychische Stärkungsmaßnahme (PSM)
für die Bundeswehr

Körperliche und mentale Belastungen sind bei Soldatinnen und Soldaten, insbesondere bei Auslandseinsätzen, sehr hoch. Die Psyche wird in Extremsituationen - wie sie im Einsatz häufig vorkommen - stark beeinflusst. Auch noch Jahre nach einem Auslandseinsatz können Folgen auftreten.

Bei uns steht die Prävention und Wiederherstellung der eigenen Gesundheit durch intensive therapeutische Betreuung,  sowie das Lernen und Anwenden von Strategien, um mit Belastungen und Risikofaktoren umgehen zu können, im Mittelpunkt.

Seit vielen Jahren bietet die METTNAU regenerative Trainings- und Entspannungsverfahren für Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten an, die unter den vielfältig belastenden und anspannenden Tätigkeiten und herausfordernden Aufgaben leiden. Ein kompetentes Team von Therapeuten, Psychologen, Sportlehrern, Ernährungsberatern und Ärzten kümmert sich auf der METTNAU ganzjährig um Ihre physische und psychische Gesundheit.

Es erwarten Sie folgende Leistungsinhalte:

  • Unterkunft in der Kurpark-Klinik inkl. gesunder Vollpension 
  • Weitläufiger Garten sowie Nähe zum Bodensee
  • Ärztliche Aufnahmeuntersuchung inkl. eines individuellen Therapieplans
  • Praxisorientierte Vermittlung von Strategien zur nachhaltigen Umsetzung eines präventiven Selbstmanagements
  • Gezielte Sport- und Bewegungstherapie auf Ihrem individuellen Belastungsniveau
  • Vorträge, Einzel- und Gruppentherapien und Schulungen zu den Themen: Stressbewältigung, Ernährung, Risikofaktoren, Ergonomie sowie Früherkennung und Behandlung von Störungen des seelischen und körperlichen Gleichgewichts
  • Entspannungstraining zum Erlernen wirksamer Entspannungstechniken
  • Berufsspezifische Gruppen-Ernährungsberatung & Schulung
  • Gemeinsame Erarbeitung und Vereinbarung von individuellen Zielen für die folgende Eigenaktivitätsphase

Kostenerstattung Ihres Reha-Aufenthaltes

Für Sie werden die Kosten für eine genehmigte PSM durch die Bundeswehr übernommen.

Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Bundeswehr in Höhe des Pauschalpflegesatzes des Versorgungsvertrages nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Im Pauschalpflegesatz sind alle Kosten für ärztliche und nichtärztliche Leistungen, Medikamente, notwendige Zusatzuntersuchungen und den Abschlussbericht sowie alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten.


Soldatinnen und Soldaten, die sich in einer zivilen Klinik befinden, sind für die Dauer des Aufenthaltes verpflegungsgeldpflichtig.

Diese Kosten sind nach Abschluss der PSM durch die Soldatinnen und Soldaten an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) abzuführen.

Bei Fragen bzgl. der PSM wenden Sie sich bitte an Ihren nächsten Disziplinarvorgesetzten.

 

Ihr Aufenthalt auf der METTNAU

 

Ihre persönliche Beratung
Tel: +49 7732-151-810
E-Mail: reservierung@mettnau.com