Für Sie werden die Kosten für eine genehmigte PSM durch die Bundeswehr übernommen.
Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Bundeswehr in Höhe des Pauschalpflegesatzes des Versorgungsvertrages nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Im Pauschalpflegesatz sind alle Kosten für ärztliche und nichtärztliche Leistungen, Medikamente, notwendige Zusatzuntersuchungen und den Abschlussbericht sowie alle Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten.
Soldatinnen und Soldaten, die sich in einer zivilen Klinik befinden, sind für die Dauer des Aufenthaltes verpflegungsgeldpflichtig.
Diese Kosten sind nach Abschluss der PSM durch die Soldatinnen und Soldaten an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) abzuführen.
Bei Fragen bzgl. der PSM wenden Sie sich bitte an Ihren nächsten Disziplinarvorgesetzten.